Ich biete Therapiesitzungen im Einzelformat an. Von mir eingesetzt wird das Verfahren Verhaltenstherapie. Dies ist ein sozialrechtlich und wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren, das sich bei vielen psychischen Problemen und Verhaltensstörungen als wirksam erwiesen hat. Die Therapiesitzungen können in Präsenz in meiner Praxis durchgeführt werden oder per Videosprechstunde. Für die Nutzung der Videosprechstunde benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät mit einem Browser und einem Breitband-Internetzugang.
Kosten
Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, wenn Sie Fragen dazu haben.
Selbstzahlung
Die Kosten für eine Psychotherapie können von Ihnen selbst getragen werden. Sie erhalten eine Rechnung von mir. Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen berechnet. Eine 50-minütige Therapiesitzung als Einzelgespräch kostet aktuell zwischen 100,55 Euro und 153,00 Euro. Die genauen Kosten richten sich nach Art, Schwere, Chronizität und Komplexität der Problematik und dem dadurch entstandenen Aufwand bei der Durchführung der Therapiesitzung. Weitere Kosten entstehen für die Durchführung von psychologischen Testverfahren und Befunderhebungen.
Private Krankenversicherung
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis. Bitte prüfen Sie die Konditionen Ihrer privaten Krankenversicherung (Anzahl von Sitzungen, Erstattungshöhe, Antragsformulare).
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Privatpraxis verfüge ich über keine Abrechnungsgenehmigung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass die Therapiekosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Heilfürsorgeberechtige
Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis kann bei der Heilfürsorge beantragt werden (z.B. bei Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen, Zollbeamten). Soldatinnen und Soldaten müssen von ihrem Truppenarzt oder ihrer Truppenärztin einen „Sanitätsvordruck“ erhalten, in dem die psychotherapeutischen Sitzungen in meiner Praxis bewilligt wurden.
Beihilfeberechtigte
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie anteilig erstattet. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare. Sollten Sie zusätzlich in einer privaten Krankenversicherung versichert sein, werden die Kosten meist zwischen der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung aufgeteilt.
Berufsgenossenschaft
Bei Arbeits- und Wegeunfällen, die zu einer psychischen Störung oder Verhaltensstörung führen, kann die Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei der Berufsgenossenschaft beantragt werden. Die Notwendigkeit hierfür muss durch einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin, die den Unfall aufnimmt, festgestellt werden.